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Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt ist zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus allen Zweigen des Sozialversicherungsrechts. Mehr zur Zuständigkeit des Sozialversicherungsgerichts
Das Verfahren ist in der Regel kostenlos. Es gibt allerdings Ausnahmen. Mehr zu den Kosten eines Verfahrens
Gegen Urteile des Sozialversicherungsgerichts kann beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben werden. Mehr zum Instanzenzug
An das Sozialversicherungsgericht gerichtete Eingaben können auf elektronischem Weg eingereicht werden. Mehr zum Thema Elektronischer Rechtsverkehr
Eingaben an das Sozialversicherungsgericht müssen gewissen formellen Anforderungen genügen Mehr zu den formellen Anforderungen sowie zur Klagevorlage
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